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Jetzt Versicherungstarife vergleichen und bis zu 50% sparen!
Mit unserem KfZ-Versicherungsvergleichrechner haben sie Zugriff auf die
Tarife von bis zu 80 Anbietern von KfZ-Versicherungen (Haftpflicht,
Vollkasko, Teilkasko). Sie können mit einem Vergleich bis zu 50% ihrer
aktuellen Beiträge einsparen. Es lohnt sich daher auf alle Fälle einen
unverbindlichen und kostenlosen Versicherungsvergleich durchzuführen.
Ein paar Minuten Ihrer Zeit können Ihnen, bei Ihrer Autoversicherung, viele Euros sparen
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Wie finde ich auf dem einfachsten Weg eine günstigere Kfz-Versicherung?
Der einfachste Weg Ihr Auto fair und günstig zu versichern ist unser
KfZ-Versicherungsvergleich. Sie benötigen nur wenige Minuten und schon
können Sie feststellen wie viel Sie bei einem Versicherungswechsel sparen
können.
Alle Fragen zum Thema "Wann und Wie kann ich meine Versicherung wechseln?"
finden Sie in unserer Rubrik Tipps zum Wechsel.
Für den KfZ-Versicherungsvergleich benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein, in
diesem finden Sie die Daten zum Thema Herstellernummer und KfZ-Typschlüssel.
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein gerade nicht zur Hand haben, dann können Sie unsere Schnellsuche oben oder die Suche
im Versicherungsvergleich nutzen. Sie müssen lediglich den
Hersteller, das Modell und die ungefähre KW oder PS-Leistung Ihres Autos
kennen.
Im Vergleichsprozess müssen Sie dann nur noch einige Angeben zu Ihrer Person
und zu Ihrem KfZ machen, wer z.B. Ihr Auto noch nutzt. Wenn alle Angaben
gemacht sind bekommen Sie in unserem kostenlosen KfZ-Versicherungsvergleich
die passenden Tarife für Ihr zu versicherndes Auto angezeigt.
Nach Abschluss des Vergleichs können Sie sich kostenlos
Informationsmaterial/Anträge der Versicherungsanbieter zusenden lassen oder
direkt online Ihre neue Versicherung abschließen.
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Tipps zum Wechel und viele weitere Informationen zum Thema Autoversicherung und sparen!
Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln? - In folgenden Situationen kann sich ein
KfZ-Versicherungsvergleich mit einem KfZ-Versicherungswechsel für Sie lohnen:
1. Beim Kauf eines Fahrzeuges - ob neu oder gebraucht - können Sie sich immer die günstigste KfZ-Versicherung am Markt aussuchen.
2. Ihre KFZ-Versicherung erhöht die Beiträge, die nicht aus einer
Höherstufung der SF-Klasse nach einem Schadensfall mit Ihrem Auto
resultiert. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können die
KfZ-Versicherung wechseln.
3. Der KfZ-Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines
Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also bis
zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden.
Wann können Sie Ihre aktuelle Kfz-Versicherung per Sonderkündigungsrecht beenden?
Auch nach dem 30. November können Sie unter bestimmten Voraussetzungen aus
ihrem Vertrag aussteigen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei einem
Fahrzeugwechsel, im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen.
Prämienerhöhungen werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres bekannt
gegeben. Mitunter erfahren Versicherte aber erst im Dezember oder im Januar
davon. Wenn man die neue Beitragsrechnung in den Händen hält, bleibt für die
Kündigung auf jeden Fall ein Monat Zeit. Innerhalb dieses Monats sollte man
sich nach einer neuen, günstigeren Versicherung umsehen. Auch wenn die
Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie rückwirkend zum 31.
Dezember kündigen, so dass das Versicherungsjahr beim neuen Anbieter
pünktlich zum 1. Januar beginnt.
Bei einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch die Versicherung ein
außerordentliches Kündigungsrecht. Es empfiehlt sich aber nicht, davon
Gebrauch zu machen, denn wenn der Versicherungsnehmer kündigt, erhält er die
bereits gezahlte Jahresprämie nicht zurück. Es ist also sinnvoller, das Ende
des Versicherungsjahres abzuwarten. Wer dennoch kündigen will, hat dazu nach
der Regulierung des Schadens einen Monat Zeit. Kündigt die Versicherung
Ihnen, erhalten Sie zuviel gezahlte Beiträge zurück.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie ganz einfach aus Ihrem Vertrag
aussteigen. Denn mit dem neuen Auto müssen Sie nicht bei der bisherigen
Versicherung bleiben. Die Anmeldung beim neuen Versicherer gilt automatisch
als Kündigung der bestehenden Police, Sie brauchen gar nichts weiter zu
veranlassen.
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